Workation und Homeoffice im Ausland: ein Leitfaden für Arbeitnehmer
Arbeiten im Urlaubsland – aber wie steht es um die Rechtslage? In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Aspekte und geben praktische Tipps für Arbeitnehmer.
In der heutigen Arbeitswelt erfreuen sich "Workation" und Homeoffice im Ausland wachsender Beliebtheit. Diese flexiblen Arbeitsformen bieten nicht nur die Freiheit, Arbeit und Reisen zu verbinden, sondern stellen auch neue Herausforderungen in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht dar. Wer Workation betreibt und welche Aspekte für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besonders relevant sind, erfahrt ihr hier.
Was ist Workation und wer nutzt es?
"Workation", eine Zusammensetzung aus "Work" (Arbeit) und "Vacation" (Urlaub), ermöglicht es, berufliche Verpflichtungen mit dem Erleben neuer Orte zu verbinden. Laut einer von Yougov im Auftrag von Cisco durchgeführten Umfrage von Juli 2023 unter 1.050 ortsunabhängigen Arbeitnehmern in Deutschland zeigt sich, dass vor allem jüngere Arbeitnehmer (Generation Z und Y) diesen Trend annehmen. 33 Prozent der 18- bis 34-Jährigen planten, in den nächsten 12 Monaten eine Workation zu machen, im Gegensatz zu nur 11 Prozent der über 45-Jährigen.
Für die jüngere Generation ist die Möglichkeit von Workations ein wichtiger Faktor bei der Wahl des nächsten Arbeitgebers. 42 Prozent der 18- bis 34-Jährigen gaben an, dass Workation bei ihrer Entscheidung eine Rolle spielt, verglichen mit nur 15 Prozent der älteren Generation. Diese Unterschiede zeigen sich auch in den Gründen für die Attraktivität des Arbeitstrends. Während jüngere Menschen neue Kulturen kennenlernen und von Routinen Abstand gewinnen möchten, steht bei Älteren laut Yougov das Interesse am Ausprobieren des Konzepts im Vordergrund.
Laut Auswertung sind für eine erfolgreiche Workation schnelles Internet, moderne Technologien wie Videokonferenzsysteme und das Vertrauen der Führungskraft essenziell. Unternehmen müssten die unterschiedlichen Bedürfnisse der Generationen bei der Gestaltung ihrer Arbeitskultur berücksichtigen.
Unternehmen und Arbeitnehmerperspektiven
Wie die Wirtschaftswoche berichtet, wird das Konzept in verschiedenen Branchen unterschiedlich umgesetzt: Während einige Unternehmen zögerlich sind, Workation-Optionen anzubieten, ermöglichen andere ihren Mitarbeitern, fast ein halbes Jahr im Ausland zu arbeiten. Besonders in der IT- und Dienstleistungsbranche hat sich die Workation etabliert, aber auch größere Konzerne wie Continental, BMW, Porsche, Henkel und Siemens bieten derartige Programme an, allerdings hauptsächlich für Mitarbeiter in Positionen, die sich für Homeoffice eignen.
Interessanterweise legen Unternehmen wie Idealo und die Internationale Hochschule die meisten Workation-Tage fest – bis zu 183 Tage. Diese Zahl ist eng mit steuerlichen Überlegungen verbunden, da bei einem längeren Aufenthalt im Ausland die Lohnsteuerpflicht wechselt.
Workation-Angebote scheinen auch ein entscheidender Faktor bei der Jobwahl zu sein. Laut Pieter Manden, Gründer von Workflex, einem Unternehmen, das sich auf die rechtssichere Gestaltung von Workations spezialisiert hat, erwarten insbesondere Fachkräfte wie Entwickler, Ingenieure und Datenwissenschaftler solche Flexibilitätsangebote von ihren Arbeitgebern. Manden betont, dass die Fähigkeit, im Ausland arbeiten zu dürfen, für viele Bewerber ein wichtiger Entscheidungsfaktor ist.
Arbeitsrechtliche Überlegungen
Diese Arbeitsform nimmt also an Popularität zu. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Hürden und Formalitäten vor der Umsetzung zu beachten sind. Denn der Begriff Workation ist im deutschen Arbeitsrecht noch nicht definiert, was bedeutet, dass individuelle Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheidend sind. Die Bedingungen eurer Workation, wie Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Arbeitsziele, sollten klar vereinbart werden. Denn eine detaillierte Absprache hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass beide Seiten von dieser Arbeitsform profitieren.
Der Haufe-Verlag hat dafür eine Übersicht für Arbeitgeber zusammengestellt, die ebenso für Arbeitnehmer von Interesse ist. Für beide gibt es demnach einiges zu beachten: Bei einer Workation von weniger als vier Wochen sind in der Regel keine speziellen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen notwendig. Auf rechtliche Anforderungen in eurem Urlaubsland, wie unter anderem Arbeitszeitregelungen, Pausenzeiten und eventuell erforderliche Aufenthaltsgenehmigungen oder Arbeitserlaubnisse, solltet ihr trotzdem achten. Auch die Legalität der eigenen Arbeit sollte vor Antritt geprüft werden. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz dürften diese Fragen relativ unkompliziert zu beantworten sein.
Sozialversicherungsregeln im Ausland
Die Sozialversicherung ist ein wesentlicher Aspekt, der bei einer Workation beachtet werden sollte. Seit Juli 2023 könnt ihr dank eines neuen Rahmenübereinkommens einen Teil eurer Arbeit aus dem Ausland erledigen, ohne dass sich etwas an eurer Sozialversicherung in Deutschland ändert. Dies trifft besonders auf längere Auslandsaufenthalte zu. Dabei solltet ihr darauf achten, dass diese Regelung nur zwischen bestimmten Ländern gilt – informiert euch also bei der DVKA, ob euer Zielland dabei ist.
Laut Techniker Krankenkasse muss der Arbeitgeber bei der DVKA, der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland, eine spezielle Vereinbarung beantragen. Diese gilt für die sogenannten Grenzgänger, die bis zu 50 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice in einem anderen Staat verbringen. Ihr bleibt dann weiterhin in Deutschland sozialversichert.
Neueste Richtlinien der Europäische Kommission definieren Haufe zufolge Workation im EU-Ausland als Entsendung. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer im Rahmen einer Auslandsentsendung versichert werden können. Hierbei ist es wichtig, dass der Arbeitgeber sich mit den zuständigen Sozialversicherungsträgern wie Krankenkasse oder Rentenversicherung Bund in Verbindung setzen, um die erforderlichen Anträge zu stellen. So bleibt ihr auch während eurer Workation im Ausland sozialversichert.
Darüber hinaus ist es wichtig, den Krankenversicherungsschutz im Ausland zu klären. Gemäß Art. 17 SGB V ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Krankenversicherungsschutz der Mitarbeiter und ihrer begleitenden Familienangehörigen während einer genehmigten Workation im Ausland zu gewährleisten.
Sozialversicherung im EU-Ausland und Steuern
Die steuerliche Situation bei einer Workation kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren wie der Dauer eures Aufenthalts und der Art eurer Tätigkeit ab. Die 183-Tage-Regelung, die oft als Richtlinie für die Steuerpflicht im Ausland herangezogen wird, sollte laut Haufe nicht pauschal angewendet werden. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerexperten kann hierbei helfen, eure steuerliche Situation korrekt zu beurteilen und mögliche steuerliche Verpflichtungen im Ausland zu klären.
Dauerhaftes Homeoffice im Ausland
Wer plant, dauerhaft ins Ausland zu gehen und von dort aus im Homeoffice zu arbeiten, sollte sich über die rechtlichen Implikationen im Klaren sein. Haufe zufolge könnte dies unter anderem bedeuten, dass sich eure Weiterbeschäftigung für das Unternehmen nur als unabhängiger Auftragnehmer – also Freelancer – rentiert, was selbstverständlich Veränderungen sowohl eurer Beziehung dem Arbeitgeber gegenüber als auch eures sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Status nach sich zieht.
Es gibt auch keinen allgemeinen Anspruch auf Homeoffice im Ausland. Die Möglichkeit, von einem anderen Land aus zu arbeiten, hängt von den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Die Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Dauer und Umfang der Arbeit, sollten geklärt sein, bevor ihr eine solche Arbeitsform vereinbart.
Workation und Homeoffice im Ausland bieten eine attraktive Möglichkeit, Flexibilität und Abwechslung in das Arbeitsleben zu bringen. Allerdings erfordern sie eine sorgfältige Planung und Abstimmung aller Beteiligten. Durch die Beachtung der rechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Aspekte könnt ihr sicherstellen, dass ihr diese Arbeitsform in vollem Umfang genießen könnt, ohne unerwartete Herausforderungen zu erleben.
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