KRITIS-Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a BSIG erlangen

KRITIS-Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a BSIG erlangen

Dieser Workshop bereitet IT-Sicherheitsverantwortliche gezielt auf die Prüfung Kritischer Infrastrukturen nach § 8a BSIG vor. Praxisnah, mit Fallstudien und Zertifikatsabschluss.

Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind gesetzlich verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität ihrer IT-Systeme sicherzustellen. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz und insbesondere § 8a BSIG (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) hat der Gesetzgeber klare Anforderungen definiert, die regelmäßig überprüft werden müssen.

Workshop zur Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG

Der zweitägige Workshop "KRITIS: Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG" am 4. und 5. März 2025 vermittelt die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung der Einhaltung des § 8a BSIG. Unter der Leitung von Fatih Yilmaz, einem IT-Management- und Security-Experten der HiSolutions AG, lernen die Teilnehmer, wie sie Prüfungen zielgerichtet vorbereiten und durchführen können.

Weitere Informationen:

Im Mittelpunkt der Schulung stehen die rechtlichen und praktischen Anforderungen, die sich aus der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) ergeben. Die Teilnehmer erhalten Einblicke in den Geltungsbereich der KRITIS-Regelungen, die relevanten Prüfgrundlagen sowie die Nachweiserbringung gemäß § 8a (3) BSIG. Mit praxisnahen Beispielen und Fallstudien wird das Wissen vertieft, sodass die Teilnehmer am Ende der Schulung in der Lage sind, Prüfprozesse effektiv zu gestalten.

Praxisorientierte Inhalte mit Zertifikatsabschluss

Die Schulung umfasst sechs Module, die alle relevanten Themen von der Einführung in das IT-Sicherheitsgesetz bis zur Nachweiserbringung abdecken. Am letzten Schulungstag erfolgt eine schriftliche Abschlussprüfung. Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmer das Zertifikat "Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG", das sie zur Durchführung entsprechender Prüfungen qualifiziert.


Das Online-Seminar richtet sich an IT-Sicherheitsbeauftragte, CISOs, Business Continuity Manager sowie Auditoren, die sich mit den Anforderungen des BSI-Gesetzes vertraut machen möchten. Es sind keine spezifischen Vorkenntnisse erforderlich. Alle Schulungsunterlagen sowie die Zugangsdaten werden vorab bereitgestellt.

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