Diese Extras kann dein Arbeitgeber dir spendieren
Eine Gehaltserhöhung oder eine Sonderzahlung sind super – da sie versteuert werden müssen und Sozialversicherungsbeiträge dafür anfallen, landet jedoch oft nur rund die Hälfte davon auf deinem Konto. Eine Alternative sind Gehaltsextras, mit denen deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber dir teilweise sogar einen steuerfreien Bonus ermöglichen kann. Für sie oder ihn ist das ebenfalls attraktiv: Die Sozialversicherungsbeiträge werden eingespart, die Motivation der Mitarbeitenden steigt und die Bindung ans Unternehmen wird gefestigt.
Tankgutscheine oder Mitgliedschaft im Gym
Sachzuwendungen, oder Lohnumwandlungen nennt man es, wenn ein Teil des Gehalts in Form einer Ware oder Dienstleistung ausgezahlt wird. Das können zum Beispiel Gutscheine sein, etwa für Restaurants oder Warenhäuser, Theaterkarten, Tankgutscheine oder ein Zuschuss zur Mitgliedschaft im Gym. Dafür gilt ein Freibetrag von bis zu 50 Euro pro Monat. Zu den genauen Vorgaben, welche Sachzuwendungen unter diese Regelung fallen, sollten sich jedoch beide Seiten genau informieren. Und der Betrag darf wirklich nicht überschritten werden – sonst fallen die Abgaben auf die gesamte Zuwendung an.
Ebenfalls möglich sind Zuschüsse zu Kindergärten, Kitas, Schulkindergärten und Tagesmüttern. Und zu Weiterbildungen – fachspezifische Kurse genauso wie Sprachkurse oder allgemeine Computerkurse. Weiterhin für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit und nach Hause (sowie auch private Touren) können Arbeitgebende einen steuerfreien Zuschuss leisten und zum Beispiel Mehrfahrtenkarten, Monatstickets oder auch die Bahncard finanzieren. Wenn es zusätzlich zum Lohn gezahlt wird, ist so ein Jobticket steuer- und beitragsfrei. Support beim Essen ist ebenfalls möglich: Unternehmen können das Essen in der eigenen Kantine finanziell fördern. Oder sie können Essensmarken ausgeben oder Restaurantschecks für Läden oder Restaurants, mit denen sie dafür zusammenarbeiten.
20 Prozent der Telefonkosten im Homeoffice
Auch die Bezuschussung einer Krankenzusatzversicherung ist möglich – etwa für Zähne oder mehr Leistungen im Fall eines Klinikaufenthaltes. Außerdem die Finanzierung von Gesundheitskursen und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. So kann der Yogakurs bezahlt werden, Seminare zum Stressmanagement, zu gesunder Ernährung oder Rauch-Stopp genauso wie Massagen.
Wenn du im Homeoffice arbeitest, können 20 Prozent deiner Telefonkosten übernommen werden. Wenn du von deinem Arbeitgeber technische Geräte wie Handy oder Laptop für deine Tätigkeit zur Verfügung gestellt bekommst, kannst du diese auch privat steuerfrei nutzen – egal, wie viel sie gekostet haben. Beim Dienstwagen ist das anders: Wenn du das auch außerhalb der Arbeit nutzt, musst du den geldwerten Vorteil, den du dadurch erhältst, versteuern. Bei Dienstfahrrädern (auch elektrischen) ist eine Befreiung möglich, wenn sie eine zusätzliche Leistung zum Arbeitslohn darstellen.
Bis zu 3.000 Euro Corona-Bonus
Altersvorsorge können Chefinnen und Chefs ebenfalls unterstützen, wenn ein Teil des Lohns in eine betriebliche Form fließt. Die Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen – damit zahlst du weniger Lohnsteuer und dein Arbeitgeber und du weniger Sozialversicherung.
Last but not least: Aktuell gibt es dennoch eine besondere Möglichkeit für die Zahlung eines steuer- und sozialversicherungsfreien Bonus! Der sogenannte „Corona-Bonus“ ist auch im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wieder enthalten und Arbeitgebende können bis zu 3.000 Euro einmalig auszahlen. Das soll bis Ende 2024 möglich sein.