Beamtenbesoldung: Bis zu 80.000 Euro Prämie für IT-Profis
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Der Bund gewährt mit einem neuen Gesetz hohe Prämien und Zulagen für seine Beamten, darunter IT-Fachkräfte. Indem er seine Beschäftigten besser bezahlt, schwächt er die Position von Ländern und Kommunen im Wettbewerb um IT-Personal.
Die Besoldung von Beamten wird neu geregelt. Am 29. November 2019 hat der Bundesrat dem Ende Oktober vom Bundestag beschlossenen Gesetz "zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" zugestimmt (PDF). Es tritt mit seinen wesentlichen Teilen mit Beginn des nächsten Jahres in Kraft. "Durch eine Vielzahl von Maßnahmen wird der Bund als Dienstherr insgesamt attraktiver, auch weil Zulagen und Prämien die Besoldung von Beamten spürbar erhöhen", sagt Friedhelm Schäfer, zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik beim dbb Beamtenbund und Tarifunion. Das ist die Spitzenorganisation der Gewerkschaften des öffentlichen Diensts.
Gut 300.000 Bundesbeamte profitieren von der Erhöhung der Bezüge, darunter viele IT-Fachkräfte. Um diese stark umworbene Berufsgruppe anzuziehen und zu halten, können die Bundesbehörden künftig Gewinnungs- und Bindungsprämien bezahlen. "Das stärkt die Position der Bundesbehörden im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte und stellt damit auch die Länder vor neue Herausforderungen und die Notwendigkeit, ebenfalls attraktive Angebote zu machen", sagt Schäfer. Manche Bundesländer sind von der neuen Konkurrenzsituation mehr, andere weniger betroffen.
Einheitliche Beamtenbesoldung beendet
Bis 2006 gab es eine einheitliche Beamtenbesoldung in Deutschland. Dann kam die Föderalismusreform und seitdem ist die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten Sache der Länder und die der Bundesbeamten Aufgabe des Bundes. "Der Bund liegt in der Höhe der Besoldung seiner Beamten immer auf den ersten Plätzen und teilt sich deren Rangfolge überwiegend mit Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen", sagt Schäfer. Diese finanzstarken Bundesländer zahlen ihre Beamten ähnlich gut wie der Bund. Die rote Laterne bei den Bezügen der Beamten trägt das Land Berlin mit 12 bis 14 Prozent unter der Besoldung der Bundesbeamten, nach Informationen der Beamtengewerkschaft dbb. Dabei ist die Konkurrenzsituation zwischen Behörden um IT-Fachpersonal gerade in der Hauptstadt am stärksten wegen der vielen Bundesbehörden dort.
Das Informationstechnikzentrum Bund, kurz ITZ-Bund, ist der IT-Dienstleister aller Bundesbehörden mit insgesamt 3.090 Mitarbeitern, davon 2.800 in der IT. "Für uns als Behörde war es bislang schwieriger, an IT-Fachpersonal zu kommen als Unternehmen aus der freien Wirtschaft, weil wir nicht über Geld verhandeln konnten. Bei Beamten sind die Einkommen festgeschrieben mit Besoldungsgruppen", sagt Wolfang Cremer, stellvertretender Direktor der Behörde und Abteilungsleiter zentrale Verwaltung, zu der das Personalwesen gehört. Benefits wie Dienstwagen gibt es auch nicht.
Fast 70 Prozent Bachelor-Absolventen
"Das neue Besoldungsgesetz macht uns als Arbeitgeber interessanter und wir können im Einzelfall nun beim Geld verhandeln", sagt Cremer. Das Gros der IT-Beschäftigten des ITZ-Bund sind mit rund 70 Prozent Bachelor-Absolventen, einen Master haben etwa 15 Prozent. Die Art des Abschlusses entscheidet über die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe. "Mit den Personalgewinnungs- und Personalbindungs-Prämien kommen wir zwar nicht an die Spitzengehälter heran, die IT-Fachkräfte von der Industrie bekommen. Wir nähern uns nun aber an", sagt Cremer.
Zwei Beispiele für Prämien zur Personalgewinnung. Ein lediger Bachelor-Absolvent bekommt als Berufseinsteiger beim ITZ-Bund in der Besoldungsklasse A9g ein Monatsbruttogehalt von 2.867,47 Euro. Davon kann bis zu 30 Prozent Personalgewinnungsprämie in Höhe von monatlich 860,24 Euro für maximal 48 Monate gezahlt werden. Oder als Einmalzahlung von 41.291,52 Euro. Bei einer erfahrenen IT-Führungskraft mit Masterabschluss kann die Prämie bis zu 80.000 Euro betragen.
Doch auch für die Personalbindung können ordentliche Summen zusammenkommen.
Hohe Prämien für Personalbindung
Zwei Beispiel für Prämien zur Personalbindung. Ein IT-Spezialist mit Bachelorabschluss und 13 Jahren Berufserfahrung verdient in der Besoldungsgruppe A 12 monatlich 4.626,49 Euro. Erhält er ein Angebot aus der Wirtschaft mit 70.000 Euro brutto pro Jahr, kann ihm das ITZ-Bund eine einmalige Personalbindungsprämie von maximal 49.727,04 Euro gewähren. Im Gegenzug muss er sich für mindestens vier Jahre seinem Dienstherrn verpflichten.
Bei einer IT-Führungskraft mit Masterabschluss und 10 Jahren Berufserfahrung liegt die monatliche Besoldung in der Gruppe A 15 bei 6.190,17 Euro. Die maximale Personalbindungsprämie beträgt in diesem Fall 66.930,96 Euro, wenn das Angebot aus der Wirtschaft bei 100.000 Euro liegt. Die Höhe der Bindungsprämie kann bis zu 50 Prozent der Differenz zwischen dem Grundgehalt und dem Gehalt des Einstellungsangebots, aber höchstens 75 Prozent des Grundgehalts betragen. Alle Rechenbeispiele sind mit den maximal möglichen Beträgen gewählt.
Spezielle Zulagen für Bundesbehörden
Neben den Prämien für alle Beamte zahlt der Bund künftig spezielle Stellenzulagen für IT-Personal bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk, den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und dem ITZ-Bund. Die Zulagen beginnen bei monatlich 96 Euro brutto und steigen mit der Besoldungsklasse bis auf maximal 192 Euro monatlich an.
Ob eine Personalgewinnungsprämie Personal anzieht, das auch auf Dauer bleiben möchte, bezweifelt der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds DGB in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf (PDF). Insgesamt wäre nach Meinung des DGB eine grundsätzlich höhere Besoldung, die konkurrenzfähig zur Wirtschaft ist, besser als eine Nasenprämie.
Verschärfter Wettbewerb um Fachkräfte
Das neue Besoldungsrecht verschärft die Wettbewerbssituation um Fachkräfte massiv: Bundesbeamte verdienen nun noch mehr als Landesbeamte in den meisten Bundesländern. Für die Landesbehörde in Berlin insbesondere und den meisten anderen Bundesländern generell macht es das Gesetz schwieriger, an geeignetes IT-Personal zu kommen. Bundesbehörden profitieren vom Gesetzt und für das ITZ-Bund wird es nicht mehr ganz so schwierig sein, die 500 offenen IT-Stellen zu besetzen. Die wurden mit dem Haushalt 2018/2019 neu geschaffen für die Digitalisierung der Bundesbehörden. Jetzt kommen sie auch leichter an IT-Personal.
aktualisiert am 29.4.2024