Neu durchstarten in der Frührente

Neu durchstarten in der Frührente - Golem Karrierewelt

Dank des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ist es nun attraktiver denn je, in der Frührente zusätzlich selbstständig zu arbeiten. Das kann für IT-Fachkräfte und Unternehmen gleichermaßen ein großer Gewinn sein.

Frührente klingt für viele, die ihren Job sehr gern machen, wenig attraktiv. Oder das reduzierte Einkommen reicht dann nicht mehr, um den eigenen Lebensstandard zu halten? Hier kann es eine gute Option sein, freiberuflich hinzuverdienen – und damit spannende Projekte zu entdecken. Anfang 2023 ist eine neue Regelung in Kraft getreten: Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentnerinnen und Frührentner ist weggefallen. So kannst du theoretisch dein Einkommen in dieser Zeit beliebig aufstocken. Und Unternehmen, gerade in der IT-Branche, haben die Chance, erfahrene Fachkräfte zu halten.

Weiterarbeiten wird attraktiver

Seit der Coronapandemie durften Rentnerinnen und Rentner nur 46.060 Euro brutto pro Jahr kürzungsfrei zusätzlich verdienen. Davon, dass auch diese Grenze nun weggefallen ist, profitieren vor allem Menschen in Branchen mit hohem Durchschnittseinkommen wie im IT- und Engineering-Bereich, in dem gleichzeitig besonders viele Fachkräfte dringend gesucht werden. Laut Thomas Maas, CEO von freelancermap, einem Portal, das IT-Firmen und Freiberufler vernetzt, wird es für viele Frührentnerinnen und Frührentner nun besonders attraktiv, weiterzuarbeiten.

Fachkräfte mit viel Berufserfahrung würden häufig gern auch nach dem Renteneintritt weiter arbeiten – jedoch zu ihren Bedingungen. Maas berichtet von einem Beispiel: Michael R., 63-jähriger IT-Berater, hat über 30 Jahre in einem Angestelltenverhältnis in einem Automobilkonzern gearbeitet. „Für mich war die Freiberuflichkeit eine Chance, noch mal etwas Neues zu beginnen, und ich bin froh, darüber in Kontakt mit jungen Menschen zu bleiben. Das hält auch mich jung”, sagt der IT-Freelancer. Die flexible Zeiteinteilung und die Ortsunabhängigkeit gefallen ihm besonders. Zudem kann er das Minus beim Gehalt ausgleichen, das er durch den Renteneintritt vor der Altersgrenze in Kauf nimmt. Wer mehr als 35 Jahre in Rentenkassen eingezahlt hat und dann früher in Rente geht, dem werden lebenslang die Ansprüche pro Monat um 0,3 Prozent gekürzt. Nur wer mehr als 45 Beitragsjahre vorweisen kann, ist von der Kürzung nicht betroffen.

Erfahrene Fachkräfte sind hochattraktiv

Für Unternehmen sind gerade die erfahrenen Fachkräfte hochattraktiv: Sie sind in der Regel beruflich etabliert, haben viel Fachwissen gesammelt, treten sicher auf. Und Menschen in diesem Alter fällt der Start in die Selbstständigkeit dadurch auch leichter: Sie sind selbstsicher, haben viele Kontakte und können auch gelassen agieren, weil ihr Grundeinkommen durch die Frührente gesichert wäre. Was Unternehmen mitbringen müssen, ist eine Offenheit gegenüber allen Jahrgängen. Michael R. empfindet gerade diese Altersdiversität als Vorteil für Unternehmen: „Das Sprichwort ‚Die Jüngeren sind schneller, aber die Älteren kennen mehr Abkürzungen‘ ist das, was ich immer wieder erlebe.”

Die neue Regelung zum Hinzuverdienst könnte die Lücke, welche die sogenannten Babyboomer hinterlassen, etwas schmälern: Derzeit  wächst Jahr für Jahr eine weitere geburtenstarke Kohorte ins Rentenalter. Aber viele ihrer Mitglieder wollen vielleicht noch gar nicht „aufhören“: „Wir lieben noch immer die berufliche Herausforderung”, sagt Michael R., „wünschen uns aber, selbstbestimmt tätig zu sein. Im Freiberufler-Dasein lässt sich beides sehr gut vereinen.”

Steuer- und Rechtsberatung nutzen

Wer in der Frührente in die Selbstständigkeit einsteigen will, sollte Steuer- und Rechtsberatung zu möglichen steuerlichen und organisatorischen Konsequenzen nutzen. Weitere bürokratische Hürden sind mit dem Beginn von 2023 ebenfalls weggefallen. Freelancer in Frührente müssen beispielsweise die Rentenversicherung nicht mehr über die Änderungen beim Hinzuverdienst informieren. Unternehmen und Solo-Selbstständige sollten jedoch im Blick behalten, dass Scheinselbstständigkeit vermieden wird und dass sowohl Honorare als auch die Rente steuerpflichtig sein können. Der Rentenanspruch erhöht sich durch die selbstständige Tätigkeit nicht automatisch, aber freiwillige Beiträge sind möglich, und bei gesetzlich Versicherten können erhöhte Beiträge anfallen.

Bild: Shopify

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