Umfrage: Warum Angestellte nicht ins Homeoffice wollen

Umfrage: Warum Angestellte nicht ins Homeoffice wollen - Golem Karrierewelt

(Bild: Achim Sawall/Golem.de)

Achim Sawall

Viele Festangestellte vermissen im Homeoffice den Kontakt mit den Kollegen. Einsam zuhause am Computer im Bademantel oder Gartenarbeit in der Mittagspause sind nicht immer gefragt.

Vier von zehn Festangestellten (41 Prozent) dürfen im Homeoffice arbeiten, aber die Mehrheit von 62 Prozent will das gar nicht. Das geht aus einer nach den Angaben repräsentativen Befragung von 1.002 Berufstätigen in Deutschland zwischen 16 und 65 Jahren im Auftrag des IT-Branchenverbands Bitkom hervor, die am 30. Dezember 2019 veröffentlicht wurde. Wer im Homeoffice arbeiten darf, aber trotzdem lieber ins Büro geht, führt dafür vor allem soziale Gründe an: 59 Prozent sagen, es sei ihnen wichtig, im Team zu arbeiten. 56 Prozent erklären, der direkte persönliche Austausch im Büro sei ihnen wichtig.

52 Prozent geben an, dass ihre Arbeitsweise eine persönliche Anwesenheit erfordere. Jeder Fünfte (20 Prozent) sagt, seine Arbeit könne im Homeoffice nicht erledigt werden und jeder Siebte (15 Prozent) meint, zuhause nicht produktiv arbeiten zu können.

Manche denken bei der Wahl des Arbeitsortes auch an mögliche Probleme mit den Vorgesetzten. 29 Prozent gehen lieber ins Büro, um im Unternehmen präsent zu sein. Und 11 Prozent geben an, Bedenken zu haben, dass sich fehlende Präsenz negativ auf die Beurteilung durch Vorgesetzte auswirken und bei Gehaltsverhandlungen nachteilig sein könnte.

Dennoch ist die Mehrheit der Erwerbstätigen überzeugt, dass sich ortsunabhängiges Arbeiten immer stärker durchsetzen wird. 53 Prozent erwarten, dass der Anteil der Beschäftigten, die in Unternehmen ganz oder teilweise vom Homeoffice aus arbeiten, in den kommenden fünf Jahren steigen wird. 41 Prozent erwarten einen konstant bleibenden Anteil. Dass sich der Trend zum Homeoffice umkehrt und der Anteil wieder zurückgeht, erwartet hingegen niemand.

Das Arbeiten im Homeoffice ist bislang nicht gesondert gesetzlich geregelt. 45 Prozent der Befragten wollen aber einen gesetzlichen Anspruch darauf. 

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