Eckdaten
Zielgruppe: IT-Sicherheitsbeauftragte, CISOs, Business Continuity Manager (Notfallmanager), Auditoren | Dauer 2 Tage | 9:00–17:00 Uhr | Trainer: Fatih Yilmaz, HiSolutions AG | Online-Seminar | Teilnehmerzahl: 4-12
Seminarbeschreibung
Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität ihrer informationstechnischen Systeme zu treffen. Welche Vorkehrungen angemessen und zumutbar sind und wie sie nachgewiesen werden können, ist Gegenstand dieses kompakten Expertenseminars. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Umsetzung des § 8a III BSIG.
Das Seminar bereitet auf zukünftige Prüfungen im Rahmen der Umsetzung des § 8a (3) des BSI-Gesetzes vor. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer die Zusatzqualifikation "Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für §8a BSIG", mit der Sie Prüfungen nach § 8a BSIG durchführen können.
Den Betreibern, ihren Dienstleistern und weiteren interessierten Teilnehmern vermittelt diese Schulung einen Kritis-Überblick und versetzt sie in die Lage, eine zielorientierte Vorbereitung auf Prüfungen nach §8a BSIG vorzunehmen.
Die Schulung findet in deutscher Sprache als Online-Schulung über eine Videokonferenz im Webbrowser statt. Am letzten Schulungstag erfolgt eine 60-minütige schriftliche Prüfung. Nach Bestehen erhalten die Teilnehmer das Zertifikat "Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für §8a BSIG".
Agenda der IT-Schulung
Die Schulung besteht aus insgesamt sechs Modulen:
- Modul 0: Vorstellung des BSI
- Modul 1: Kritische Infrastrukturen und das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG)
- Modul 2: Die BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) und der Geltungsbereich
- Modul 3: Die Prüfgrundlage
- Modul 4: Nachweise gemäß § 8a (3) BSIG
- Modul 5: Abschlussprüfung und Prüfungsfragen
Zielgruppe
Das Online-Seminar richtet sich an Prüfer und Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Spezifische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.