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Digitale Zeiterfassung soll verpflichtend werden

Digitale Zeiterfassung soll verpflichtend werden - Golem Karrierewelt

Ein Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums sieht vor, dass nicht nur Minijobber ihre Arbeitszeiten elektronisch erfassen müssen.

Von Daniel Ziegener

Ab Oktober soll die Arbeitszeiterfassung in zahlreichen Gewerben digitalisiert sein. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (PDF) zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung hervor.

Hintergrund ist eine Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze im Zuge der geplanten Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro. Die Höchstgrenze für sogenannte Minijobs soll von 450 auf 520 Euro angehoben werden und die Erfassung der gearbeiteten Stunden bei der Einhaltung des Mindestlohns eine wichtige Kontrollfunktion spielen.

Arbeitgeber wären demzufolge "verpflichtet, den Beginn der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzuzeichnen". Darüber hinaus sollen diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre elektronisch aufbewahrt werden.

"Die neuen Anforderungen dienen dabei dem Bürokratieabbau durch Digitalisierung sowie der Verhinderung von Manipulationen bei der Arbeitszeitaufzeichnung", heißt es in dem Gesetzentwurf. Wie genau diese Manipulationssicherheit sichergestellt werden soll, geht aus dem Dokument nicht hervor. Das Gesetz soll dem Entwurf nach zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten.

Kritik aus Politik und Wirtschaft

Die neue Regelung soll nicht nur für geringfügig Beschäftigte gelten, sondern ebenso für im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgelistete Wirtschaftszweige. Darunter fallen unter anderem das Bau-, Personenbeförderungs-, Gebäudereinigungs- und Sicherheitsgewerbe. Aus diesen Bereichen werden bereits Bedenken geäußert.

"Wir sperren uns natürlich nicht gegen eine Arbeitsdokumentation, aber diese muss auch praktisch handhabbar sein", sagt etwa Heribert Jöris vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe. "Die Vorgaben zur Digitalisierung der Arbeitszeitaufzeichnungen sind fernab der betrieblichen Realität und faktisch nicht umsetzbar", heißt es laut Handelsblatt in einer Stellungnahme des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks.

Auch politisch gibt es Kritik an den Plänen. Die Baden-Württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut von der CDU "kann nicht erkennen, weshalb die vorgesehene Verschärfung bei den schon heute bestehenden Aufzeichnungspflichten erforderlich und angemessen sein soll". Sie fürchtet vor allem, dass hohe Investitionen auf die Betriebe zukommen.

Vor allem kleinere Betriebe betroffen

Nach einer Studie des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) (PDF) setzen von den 1,85 Millionen Gewerben, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, rund 1,5 Millionen noch keine elektronischen Arbeitszeiterfassungssysteme ein - was sie zukünftig tun müssten. "Betroffen sind vornehmlich kleinere Betriebe, die auf am Markt für sie erhältliche einfachere und mithin günstigere Lösungen zurückgreifen können", heißt es im Gesetzentwurf.

Das BMAS schätzt die Kosten für eine Umstellung auf elektronische Zeiterfassung auf einen einmaligen Betrag von durchschnittlich 300 Euro pro Betrieb. Das Ministerium erwartet außerdem, dass die Wirtschaft "durch Bürokratiekosten aus Informationspflichten in Höhe von jährlich rund 37 Mio. Euro belastet" wird.

Da sich der Entwurf zur geringfügigen Beschäftigung derzeit in der regierungsinternen Abstimmung befindet, äußerte das BMAS gegenüber Golem.de keine Details zur Umsetzung der Manipulationssicherheit und Grundlage der geschätzten Umstellungskosten auf elektronische Zeiterfassungssysteme.

Von 2015 bis 2019 bot das BMAS selbst eine kostenlose Zeiterfassungs-App namens Einfach Erfasst für Android und iOS an. Der Support ist mittlerweile eingestellt, der Quellcode auf Github veröffentlicht.

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